Der Auftrag des Verfassungsschutzes.
Wir schützen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Der Auftrag des Verfassungsschutzes.
Wir schützen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Menschenrechte
Die fdGO umfasst die im Grundgesetz garantierten - unveräußerlichen und unantastbaren - Menschenrechte, zuvorderst das Recht auf Leben und die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Volkssouveränität
Die fdGO umfasst die Volkssouveränität als Grundprinzip der Demokratie, wonach das Volk die Staatsgewalt inne hat. Das Volk hat das Recht, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen.
Gewaltenteilung
Die fdGO umfasst die Gewaltenteilung als Grundprinzip der Demokratie. Hiernach ist die staatliche Gewalt in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative, die exekutive und die judikative Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und so staatliche Macht begrenzen. Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die Legislative in Deutschland. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte als Judikative.
Verantwortlichkeit der Regierung
Die fdGO umfasst den Grundsatz der Verantwortlichkeit der Regierung. Eine demokratische Regierung muss sich für ihr Handeln vor der gewählten Volksvertretung verantworten. Das bedeutet, dass die Regierung bzw. der Regierungschef auch vom Parlament abgewählt werden kann.
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Die fdGO umfasst den Grundsatz von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Die gesamte öffentliche Verwaltung ist zur Beachtung und Anwendung von Recht und Gesetz verpflichtet. Jede Maßnahme, die in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreift, bedarf zu ihrer Rechtfertigung grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage.
Unabhängigkeit der Gerichte
Die fdGO umfasst die Unabhängigkeit der Gerichte als Element des Rechtsstaats. Dies beinhaltet die sachliche Unabhängigkeit, also die Freiheit von Weisungen sowie die persönliche Unabhängigkeit im Sinne der Unabsetzbarkeit, nach der Richter auf Planstellen wider ihren Willen nur durch Richterspruch und nur aus gesetzlich bestimmten Gründen vor Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Amt entfernt oder versetzt werden können.
Mehrparteienprinzip
Die fdGO umfasst das Mehrparteienprinzip als ein wichtiges Kennzeichen für eine demokratische, pluralistische Staatsordnung. Wenn mehrere Parteien, die unterschiedliche politische Interessen vertreten, um die Wählergunst konkurrieren, dann kann von einem Mehrparteiensystem gesprochen werden.
Chancengleichheit politischer Parteien
Die fdGO umfasst die Chancengleichheit politischer Parteien. Gründung, Bestand und Tätigkeit der Parteien sind staatlichen Einflüssen und Eingriffen entzogen. Bei Wahlen müssen alle Parteien die gleichen Möglichkeiten haben, für sich werben zu können und gewählt zu werden. Bei der Überlassung von Einrichtungen und der Gewährung von Leistungen sind staatliche Einrichtungen grundsätzlich zur Gleichbehandlung gegenüber allen Parteien verpflichtet.
Recht auf Opposition
Die fdGO umfasst das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition als wichtige Kontrollinstanz in der parlamentarischen Demokratie. Sie garantiert also denjenigen Akteuren und Formationen im Parlament, die nicht an der Regierung beteiligt sind, nicht durch Willkür (der Mehrheit) an ihrer Arbeit gehindert oder in ihrer Existenz bedroht zu werden.