Navigation und Service

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.verfassungsschutz.de veröffentlichte Webseite des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Juni 2021 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die HTML-Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte, davon dienen einige Bilder aber lediglich als dekorative Elemente.
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
  • Die grafischen Bedienelemente zum Steuern des Karussells auf der Startseite sind nicht tastaturbedienbar.
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar.
  • Abschnitte in mehreren Fremdsprachen wurden nicht entsprechend gekennzeichnet.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.

Begründung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach BGG §12a (6)) ist oben Genanntes noch nicht umgesetzt. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 28.06.2021 erstellt.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular auf der Seite URL.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Merianstraße 100
50765 Köln

+49(0)228 99 792-0
Fax.: +49(0)228-99/10-792-2915 und +49(0)30-18/10-792-2915
E-Mail: internetredaktion@bfv.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

+49(0)30-18/527-2805
Fax: +49(0)30-18/527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de