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Aussteigerprogramm Linksextremismus.

Eine Tafel Mit Dem Wort Linksextremismus

Das Aussteigerprogramm Linksextremismus ist ein Beitrag zum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen Extremismen jeder Art und Gewalt und für mehr Toleranz und Demokratie. Damit ist es Teil des ganzheitlichen Ansatzes zur umfassenden Auseinandersetzung mit allen Erscheinungsformen des Extremismus. Das Programm richtet sich an Personen, die sich dazu entschieden haben, sich aus dem Einflussbereich linksextremistischer Strukturen zu lösen, den Ausstieg jedoch aus eigener Kraft nicht schaffen.

Angebot des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz motiviert mit dem Aussteigerprogramm Personen zu einem Ausstieg aus der linksextremistischen Szene, bestärkt sie in ihrer Entscheidung und unterstützt sie bei weiteren Schritten, sich aus dem linksextremistischen, insbesondere gewaltbereiten Umfeld zu lösen.

Darüber hinaus stellt das Aussteigerprogramm eine Beratungsstelle für Familienangehörige, Freundinnen und Freunde sowie Kolleginnen und Kollegen von Angehörigen der linksextremistischen Szene dar.

Erreichbarkeit

Wer aussteigen will, kann sich rund um die Uhr an die Hotline wenden oder eine E-Mail schreiben:

+49(0)228 99 792-62
+49(0)30 18 792-62
aussteiger@bfv.bund.de

Nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular.

Allen Personen, die sich über die genannten Kontaktmöglichkeiten an das Aussteigerprogramm wenden, sichert der Verfassungsschutz absolute Vertraulichkeit zu.

Konkrete Unterstützung

Das Aussteigerprogramm bietet den Hilfesuchenden eine Vielzahl individueller und unterstützender Maßnahmen, bei denen der Grundgedanke "Hilfe zur Selbsthilfe" stets im Vordergrund steht. Dazu ist die Bereitschaft des oder der Ausstiegswilligen erforderlich, im Rahmen des Programms tatsächlich aus der linksextremistischen Szene auszusteigen.

Die mögliche Unterstützung richtet sich stets nach den Anforderungen des Einzelfalls. Zu den Maßnahmen des Verfassungsschutzes, bei denen bundesweit mit staatlichen und nichtstaatlichen Trägern von Hilfsangeboten kooperiert wird, zählen beispielsweise:

  • Unterstützung bei der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche
  • Unterstützung bei der Vermittlung von schulischen oder beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen
  • Beratung und Knüpfen von Kontakten zu Justiz, Behörden und Arbeitgebern
  • Vermittlung externer Hilfsangebote, zum Beispiel bei Alkohol- und Drogenproblemen oder Überschuldung