Aussteigerprogramm Rechtsextremismus.
Im April 2001 wurde das Aussteigerprogramm Rechtsextremismus als Beitrag des Bundesinnenministeriums zum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt eingeführt. Seitdem unterstützen wir bundesweit erfolgreich Personen beim Ausstiegsprozess. Unser Ziel ist die Herauslösung der Ausstiegswilligen aus der rechtsextremistischen und/oder demokratiefeindlichen Szene sowie die Wiedereingliederung in die demokratische Gesellschaft.
Im Zuge einer umfangreichen konzeptionellen Weiterentwicklung und inhaltlichen Neuausrichtung erfolgt nun die Umbenennung des Programms in „WendePUNKT – Aussteigerprogramm Rechtsextremismus“. Neu ist vor allem die Erweiterung des Programms um aktive Maßnahmen: So wurde im Rahmen von klientenorientierten Präventionsmaßnahmen die Möglichkeit der frühzeitigen Unterstützung geschaffen, zum Beispiel in Form von Beratungsangeboten für Betroffene und deren Angehörige. Darüber hinaus finden Sensibilisierungsmaßnahmen statt, um Multiplikatoren in Behörden auf die Thematik Deradikalisierung sowie die Arbeit des Aussteigerprogramms aufmerksam zu machen.
Deine Chance, den Weg zu ändern: WendePUNKT – Aussteigerprogramm Rechtsextremismus
Das Aussteigerprogramm „WendePUNKT“ richtet sich an Personen, die aus der rechtsextremistischen Szene aussteigen wollen. Rechtsextremismus ist kein einheitliches Phänomen, sondern kommt in unterschiedlichen Ausprägungen vor:
- Rassistische, antisemitische und nationalistische Überzeugungen
- Weltanschauung, die eine ethnische/biologische Ungleichwertigkeit von Individuen propagiert
- Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Partei oder Gruppierung
- Besuch von rechtsextremistischen Konzerten, Demonstrationen und Veranstaltungen
Das Aussteigerprogramm „WendePUNKT“ bietet aber auch denjenigen Personen eine Unterstützung an, die dem Phänomenbereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates zuzuordnen sind und wieder Vertrauen in die Institutionen der parlamentarischen Demokratie fassen wollen. Dieser Phänomenbereich ist sowohl ideologisch als auch organisatorisch äußerst heterogen. Entsprechende Bestrebungen treten in unterschiedlicher Art und Weise in Erscheinung:
- Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie deren Verächtlichmachung
- Aufrufe zu Widerstandshandlungen gegen die staatliche Ordnung
- Verbreitung von Verschwörungserzählungen mit antisemitischen und demokratiefeindlichen Bezügen
Konkrete Unterstützung
Das Aussteigerprogramm „WendePUNKT“ bietet professionelle Hilfe und Unterstützung im Ausstiegsprozess. Dazu zählen unter anderem:
- Unverbindlicher Kontakt, qualifizierte Beratung und langfristige persönliche Betreuung für Ausstiegswillige
- Erarbeitung eines individuellen Ausstiegsplans unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte
- Förderung der Loslösung von extremistischem Gedankengut durch Aufarbeitung der extremistischen Vergangenheit und Ideologie
- Vermittlung externer Hilfsangebote, zum Beispiel schulische oder berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, bei Suchterkrankungen, psychischen Problemen, Überschuldung etc.
Bei allen Unterstützungsmaßnahmen steht der Aspekt der „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Vordergrund. Unsere Beratung und Ausstiegsbegleitung sind kostenfrei.
Erreichbarkeit
Wer aussteigen will, kann sich rund um die Uhr an die Hotline wenden oder eine E-Mail schreiben:
+49(0)228 99 792-62
+49(0)30 18 792-62
Messenger (Signal): 0151/12721836
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.
Bitte teilen Sie uns bei einer Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail Ihre Telefonnummer mit, damit wir Sie zurückrufen können. Ihre persönlichen Angaben werden von uns vertraulich behandelt.
Weitere Angebote für Aussteiger
Neben den Kontaktmöglichkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestehen auch bei weiteren Behörden ähnliche Angebote für Rechtsextremisten, die aus der Szene aussteigen wollen. Diese Aussteigerprogramme sind bei unterschiedlichen Dienststellen angesiedelt, wie bei den Landeskriminalämtern, Justizministerien, Jugend- und Sozialbehörden oder den Verfassungsschutzbehörden der Länder.