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Falsche Flagge | False Flag

Von Nachrichtendiensten oder Organisationen durchgeführte Operation, die den Anschein erweckt, sie würde von einem Drittstaat oder einer anderen Organisation durchgeführt werden. False Flag beschreibt aber auch das Gewinnen einer Person für eine nachrichtendienstliche Tätigkeit durch Täuschung über den wahren Auftraggeber beziehungsweise die tatsächliche Art der Tätigkeit. Auch die gezielten Bemühungen eines Cyberakteurs, die eigenen Handlungen einer anderen Stelle zuzuschreiben, um die Urheberschaft zu verschleiern und eine Attribution zu erschweren, werden False Flag genannt.

Fanzine

Der Begriff setzt sich aus den Worten „Fan“ und „Magazine“ zusammen und bezeichnet in der Regel subkulturelle Publikationen. In der rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen über Musikgruppen, Tonträger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres Gedankengutes.

Durch die zunehmende Nutzung des Internets hat diese Art der szeneinternen Informationsweitergabe an Bedeutung verloren, wenngleich auch heute noch Printmagazine mit subkulturellen Inhalten existieren.

Fatwa

Das arabische Wort Fatwa bedeutet Rechtsgutachten. In diesem Gutachten beantwortet der Mufti (Rechtsgelehrter) ein bestimmtes Problem unter Berücksichtigung des islamischen Rechts. Das Gewicht eines derartigen Gutachtens beruht grundsätzlich auf der persönlichen Autorität seines Ausstellers. Die vertretene Rechtsauffassung ist deshalb im Unterschied zu einem Gerichtsurteil nur für denjenigen bindend, der diese Autorität anerkennt. Eine Fatwa kann Gewalttaten legitimieren.

Freie Nationalisten/Freie Kräfte

Das Konzept der „Freien Nationalisten“ (auch „Freie Kräfte“) wurde Mitte der 1990-er Jahre von Neonationalsozialisten (kurz: Neonazis) als Reaktion auf die zahlreichen Vereinsverbote entwickelt. Ziel war es, die zersplitterte neonazistische Szene unter Verzicht auf vereinsmäßige Strukturen („Organisierung ohne Organisation“) zu bündeln, ihre Aktionsfähigkeit zu erhöhen und gleichzeitig Verbotsmaßnahmen zu verhindern.

Ein Großteil der „Freien Nationalisten“ sammelte sich in rechtsextremistischen Kameradschaften. Ab Mitte der 2000-er Jahre setzte ein erneuter Strukturwandel in der Kameradschaftsszene ein, der von einer weiteren Lockerung der Organisationsstrukturen gekennzeichnet war. Damit wurde das Ziel verfolgt, dem Staat noch weniger Angriffsfläche zu bieten.

Artikel „Verbotsmaßnahmen im Rechtsextremismus“

Freiheitliche demokratische Grundordnung

Damit ist nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der Länder, so auch die Verfassungsschutzgesetze.

Zu diesen Grundsätzen gehören folgende Verfassungsprinzipien:

  • das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  • die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
  • das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  • die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft,
  • die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Im Urteil zum Verfahren über das Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) im Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung weitgehend präzisiert. Im Zentrum stehen für das Gericht die Würde des Menschen, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.

Artikel „Verfassung schützen“

Übersicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Freiräume

Die „Eroberung“ und Verteidigung von sogenannten „Freiräumen“ hat für autonome Linksextremisten eine besondere Bedeutung. Da Autonome die öffentliche Ordnung nicht anerkennen, ignorieren sie bestehende Eigentumsverhältnisse und errichten Orte, an denen sie selbst über die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens bestimmen wollen. Dies können besetzte Häuser, kollektive Wohnprojekte und selbstverwaltete Kulturzentren sein, die als Symbole des Widerstands frei von staatlicher Überwachung, Einflussnahme und „kapitalistischer Verwertungslogik“ betrachtet werden. Jegliche staatlichen Eingriffe werden als Angriff auf die Selbstbestimmung verstanden. Dabei dienen „Freiräume“ gewaltorientierten Linksextremisten auch als Ausgangspunkt und Rückzugsort bei Straftaten und „militanten Aktionen“.

Durch das Auslaufen von Nutzungs- und Mietverträgen, Eigentümerwechsel oder Umstrukturierungsvorhaben gerät die Szene in ihren selbsternannten „Freiräumen“ immer weiter unter Druck. Hinzu kommen staatliche Maßnahmen wie Durchsuchungen, Begehungen oder Räumungen. Gewaltbereite Linksextremisten reagieren auf solche Maßnahmen regelmäßig mit gewaltsamen Protesten, Sachbeschädigungen oder Brandanschlägen auf beteiligte Unternehmen oder die Polizei und versuchen damit auch, den drohenden Verlust weiterer „Freiräume“ abzuwehren.

Hintergrund-Bericht „Hohes Gewaltpotenzial im Kampf um linksextremistische „Freiräume“