Begriffe von A - Z
Kalifat
Kalifat ist eine historische Herrschaftsform, in der sowohl die politische als auch die religiöse Herrschaft durch eine Person, den Kalifen, ausgeübt wird.
Dieser beruft sich in seiner Herrschaft auf die Nachfolge des Propheten Muhammad. Das letzte Kalifat wurde von der türkischen Regierung im März 1924 per Gesetz abgeschafft. Im Jahr 2014 rief die Terrorgruppierung „Islamischer Staat“ (IS) in den von ihr eroberten Gebieten in Syrien und Irak ein „Kalifat“ mit dem Ziel aus, sich als Teil der islamischen Tradition zu legitimieren.
Mit der territorialen Niederlage des IS im Jahr 2019 wurde auch das IS-“Kalifat“ beendet.
Hintergrund-Bericht „Brüche und Kontinuitäten im islamistischen Terrorismus und Extremismus“
Kameradschaften
Das von Neonazis gegen Mitte der 1990-er Jahre entwickelte „Kameradschaftsmodell“ sah die Gründung von kleineren, lokal oder regional verankerten Personenzusammenschlüssen mit festem Aktivistenstamm, jedoch ohne starre Organisationsstruktur vor. Das Modell war als Reaktion auf die in der ersten Hälfte der 1990-er Jahre ausgesprochenen Vereinsverbote gedacht und sollte die Handlungs- und Aktionsfähigkeit der Neonazi-Szene sicherstellen. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch geprägten sogenannten Freien Kräfte zu.
Artikel „Verbotsmaßnahmen“
Kampfsportveranstaltungen, linksextremistische
In Teilen der gewaltorientierten linksextremistischen Szene besteht ein zunehmendes Interesse an Kampfsporttrainings oder einer zumindest grundlegenden Befähigung zur effektiven Ausübung von körperlicher Gewalt. Dabei sollen die erlernten Techniken vor allem dem „Schutz vor einer Bedrohung durch politische Gegner“ dienen. Allerdings ist insbesondere beim Vorgehen gegen die Polizei und im gewaltsam geführten „antifaschistischen Kampf“ eine zunehmend offensivere Ausrichtung feststellbar – wobei vereinzelt Kampfsporttechniken auch aktiv angewendet werden.
Durch die Teilnahme an Kampfsportveranstaltungen oder die Veranstaltung eigener Events haben Linksextremisten zusätzlich die Möglichkeit, sich neben dem sportlichen Wettkampf zu gemeinsamen Aktionen zu verabreden oder Vernetzungen in andere, zum Teil auch gewaltgeneigte Szenen auf- und auszubauen. Neben lokalen Kampfsportsszenen können dies beispielsweise linke Hooligan- oder Ultra-Gruppierungen sein.
Kampfsportveranstaltungen, rechtsextremistische
Kampfsport- und Kampfsportveranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene. Unter dem Aspekt der Wehrhaftigkeit, der angeblichen Notwendigkeit des „Schutzes von Familie und Heimat“ sowie zur Vorbereitung auf einen nicht näher konkretisierten „Tag X“ gelingt es einzelnen Protagonisten der rechtsextremistischen Kampfsportszene zunehmend, Neonazis, rechtsextremistische Hooligans und rechtsextremistische Kampfsportler für Kampfsporttrainings und rechtsextremistische Kampfsportveranstaltungen zu gewinnen.
Die Veranstaltungen, auf denen sich die rechtsextremistische Kampfsportprominenz aus dem In- und Ausland regelmäßig zusammenfindet, dienen zur Rekrutierung, Vernetzung und als Geldquelle. Die größte europäische organisationsübergreifende Kampfsportveranstaltung in der rechtsextremistischen Szene ist der „Kampf der Nibelungen“ (KdN), der erstmalig im Jahr 2013 unter dem Namen „Ring der Nibelungen“ von Mitgliedern der „Hammerskins“ aus dem südwestdeutschen Raum ins Leben gerufen wurde.
Nach dem erstmaligen Verbot der Veranstaltung im Jahr 2019 konnte auch die Veranstaltungen im Jahr 2020 stark eingeschränkt und die im Ausland geplante Ersatzveranstaltung im Jahr 2021 vollständig verhindert werden.
Im Jahr 2022 sahen die Organisatoren erstmals seit Gründung des Formats von einer Veranstaltung ab. Dies dürfte zu einem großen Teil darauf zurückzuführen sein, dass das Verwaltungsgericht Dresden (VG) im September 2022 eine vom Veranstalter des KdN eingereichte Fortsetzungsfeststellungsklage abgewiesen hatte. In dem Urteil bestätigte das VG die Rechtmäßigkeit des KdN-Verbots im Jahr 2019. Die Klage hatte nicht zuletzt darauf abgezielt, finanzielle Entschädigung für entgangene Einnahmen geltend zu machen.
Im Jahr 2023 gelang es der rechtsextremistischen Kampfsportszene in Deutschland nicht, eigene publikumswirksame Kampfsportveranstaltungen im Inland durchzuführen. Die unter der federführenden Organisation des rechtsextremistischen Kampfsportformats „Kampf der Nibelungen“ (KdN) geplante „European Fight Night“ (EFN) konnte jedoch mit einigen Einschränkungen unter vergleichsweise hoher Beteiligung deutscher Rechtsextremisten am 6. Mai 2023 in Ungarn mit rund 150 Besuchern durchgeführt werden. Der dortige Veranstalter, eine neonazistische Gruppierung aus Ungarn, war durch Intervention der ungarischen Behörden kurzfristig gezwungen worden, auf einen öffentlichen Fußballplatz etwa 80 Kilometer von Budapest entfernt auszuweichen.
Auch für 2024 ist mit weiteren Versuchen des rechtsextremistischen Netzwerks in Deutschland zu rechnen, in Deutschland drohende Verbote von KdN-Veranstaltungen mit Unterstützung befreundeter rechtsextremistischer Gruppen im In- und Ausland zu umgehen.
Hintergrund-Bericht „Rechtsextremistische Erlebniswelt: Musik und Kampfsport“
Kapitalismus
Unter „Kapitalismus“ verstehen Linksextremisten die untrennbare Einheit von marktwirtschaftlicher Eigentumsordnung und demokratischem Rechtsstaat, welche allein der Erhaltung von Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnissen diene. Wenn sie den „Kapitalismus“ adressieren, meinen Linksextremisten damit immer auch die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Die von Linksextremisten als notwendig erachtete Überwindung des „Kapitalismus“ könne nicht durch politische Reformen, sondern nur durch einen Umsturz der bisherigen Staats- und Gesellschaftsordnung erfolgen. Von der linksextremistischen Interpretation des Begriffs „Kapitalismus“ klar abzugrenzen sind allgemeinsprachliche Begriffsverwendungen wie beispielsweise Kapitalismus als Bezeichnung für die Wirtschaftsordnung oder für eine wirtschaftsgeschichtliche Epoche.
Kontrolle
Für die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Maßstäbe. Eingriffe in die Privat- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger sind den Verfassungsschutzbehörden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit man darauf vertrauen kann, dass die Verfassungsschutzbehörden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die für die Tätigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen.
- Verwaltungskontrolle
- parlamentarische Kontrolle
- gerichtliche Kontrolle
- öffentliche Kontrolle
Artikel „Aufsicht und Kontrolle“
Kritische Infrastrukturen (KRITIS)
KRITIS ist die Abkürzung für kritische Infrastrukturen. Damit sind Anlagen, Systeme und Organisationen gemeint, die eine wichtige Bedeutung für die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Funktionen haben. Deren Ausfall hätte erhebliche Auswirkungen auf das Gemeinwesen, zum Beispiel in Form von Versorgungsengpässen und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
In Deutschland zählen mehrere Sektoren zu KRITIS, dazu gehören Einrichtungen aus den Bereichen Energieversorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Siedlungsabfallentsorgung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung, Medien und Kultur.