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Parlamentarische Kontrollgremien

Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden unterliegt u.a. der Kontrolle durch parlamentarische Kontrollgremien. Die Bundes- und Landesregierungen unterrichten die Kontrollgremien regelmäßig über Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung wird unverzüglich berichtet. Auf Verlangen der Kontrollgremien haben die Regierungen in Einzelfällen jederzeit zu berichten.
Die Regierungen haben den Gremien außerdem grundsätzlich auf Verlangen Einsicht in Akten und Dateien der Verfassungsschutzbehörden zu gewähren, die Anhörung von Mitarbeitern zu gestatten und Zutritt zu den Räumlichkeiten der Verfassungsschutzbehörden zu ermöglichen.

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages erstellt mindestens in der Mitte und am Ende einer Wahlperiode einen Bericht über seine Kontrolltätigkeit.

Artikel „Aufsicht und Kontrolle“

Deutscher Bundestag: „Das Parlamentarisches Kontrollgremium“

Parteiverbot

Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; §§ 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG).

Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. In der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien verboten: 1952 die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP) und 1956 die „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD).

In 2003 wurde ein von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes Verfahren zum Verbot der NPD eingestellt. Laut Bundesverfassungsgericht konnte zum Zeitpunkt der Einleitung des Verbotsverfahrens aufgrund der Beobachtung durch V-Leute der Verfassungsschutzbehörden, die als Mitglieder in Landes- und Bundesvorständen der NPD fungieren, unmittelbar vor und während des Verbotsverfahrens nicht mehr von der Staatsfreiheit der NPD-Führung ausgegangen werden.

In einem zweiten - vom Bundesrat beantragten - Verbotsverfahren gegen die NPD hat das Bundesverfassungsgericht 2017 entschieden, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele vertritt, die auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind. Allerdings fehlten dem Gericht konkrete Anhaltspunkte, die es möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der NPD zum Erfolg führt. Ein Verbot der NPD sei daher nicht verhältnismäßig. Deshalb wurde der Antrag abgelehnt.

Informationsangebot (BMI) zu Parteiverboten

Phishing

Das Wort Phishing leitet sich von dem englischen Wort „fishing“ (dt. angeln) ab. Darunter versteht man den Versuch, in der elektronischen Kommunikation persönliche Daten illegal abzugreifen und für unzulässige Zwecke zu verwenden. Mit gefälschten E-Mails, Webseiten oder Anrufen sollen Daten (zum Beispiel Passwörter oder Kreditkartennummern) erlangt werden, ohne dass die Opfer die Manipulation erkennen.

Publikation Phishing

Politisch motivierte Kriminalität

Die „Politisch motivierte Kriminalität“ erfasst alle Straftaten, die einen oder mehrere Straftatbestände der sogenannten klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen sowie Straftaten, bei denen Anhaltspunkte für eine politische Motivation gegeben sind. Die Daten werden im Polizeibereich erhoben und zentral durch das Bundeskriminalamt unter verschiedenen Gesichtspunkten differenziert dargestellt.

Die Straftaten werden folgenden Phänomenbereichen zugeordnet:

  • Politisch motivierte Kriminalität - rechts
  • Politisch motivierte Kriminalität - links
  • Politisch motivierte Kriminalität - auslandesbezogener Extremismus
  • Sonstige politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund

Verfassungsschutzbericht 2021 - Fakten und Tendenzen-

Pre-Employment-Screening

„Pre-Employment Screening“ ist Teil einer sicherheitsorientierten Personalauswahl.
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen und unter Hinzuziehung öffentlich zugänglicher Quellen wird die Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern durch den Arbeitgeber objektiv überprüft. Dabei ist eine gewissenhafte Prüfung nach dem Grundsatz „authentisch, lückenlos und schlüssig“ empfehlenswert.

Publikation „Pre-Employment-Screening“

Proliferation

Proliferation ist die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und der dafür benötigten Trägertechnologien, des für deren Herstellung benötigten Wissens sowie der entsprechenden Produktionsmittel. Zudem versuchen einige Staaten, sich militärisch anwendbare Emerging Technologies zu beschaffen. Massenvernichtungswaffen werden auch CBRN-Waffen genannt (chemische, biologische, radiologische und nukleare Waffen). Der Begriff ersetzt mittlerweile die früher gebräuchliche Bezeichnung ABC-Waffen (atomar, biologisch, chemisch). Zum Aufbau entsprechender Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstätten können auch Maschinen, Messgeräte und Materialien dienen, die im zivilen Bereich an zahlreichen Stellen eingesetzt werden, sogenannte Dual-Use-Güter. Auch ihre Weiterverbreitung fällt unter den Begriff der Proliferation.

siehe auch „Proliferationsabwehr“

Artikel „Begriff und Hintergründe in der Spionage- und Proliferationsabwehr“

Publikation „Proliferation: Wir haben Verantwortung“

Proliferationsabwehr

Die Proliferationsabwehr verhindert die illegale Beschaffung von Gütern, Technologie und Wissen für die Entwicklung und Herstellung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen. Die Arbeit der Proliferationsabwehr des Verfassungsschutzes richtet sich gegen die Proliferationsaktivitäten fremder Mächte. Dabei ist die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und mit internationalen Partnern unverzichtbar. Zudem sensibilisiert die Proliferationsabwehr betroffene Unternehmen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

siehe auch „Proliferation“

Artikel „Begriff und Hintergründe in der Spionage- und Proliferationsabwehr“

Publikation „Proliferation: Wir haben Verantwortung“

Propaganda

Mit Propaganda wollen Staaten die öffentliche Meinung anderer Staaten beeinflussen, um eine gewünschte Reaktion oder Haltung zu erzeugen. Maßgeblich ist nicht der Wahrheitsgehalt einer Nachricht, sondern die geschickte Auswahl beziehungsweise deren Manipulation.