Begriffe von A - Z
V-Leute
Vertrauensleute, sogenannte V-Leute, sind Personen, die planvoll und systematisch zur Gewinnung von Informationen über extremistische Bestrebungen eingesetzt werden. Sie sind keine Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Für ihre Informationen werden sie in der Regel entlohnt. Die Identität von Vertrauensleuten wird besonders geschützt. Bei dem Einsatz von V-Leuten handelt sich um ein nachrichtendienstliches Mittel/Instrument.
Artikel „Informationsbeschaffung“
Verdachtsfälle
Hierunter werden Organisationen erfasst, die nicht erwiesen extremistisch sind, bei denen aber hinreichend gewichtige „tatsächliche Anhaltspunkte“ für den Verdacht extremistischer Bestrebungen vorliegen.
Artikel „Bundesamt für Verfassungsschutz obsiegt vor Verwaltungsgericht Köln gegen die AfD“
Vereinsverbot
Ein Verein ist nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz verboten, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Erst wenn dies durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, darf nach § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der Verein als verboten (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetztes) behandelt werden. Ein Vereinsverbot wird durch ein Landes- bzw. das Bundesinnenministerium erlassen.
Artikel „Verbotene Organisationen im Rechtsextremismus“
Artikel „Verbotene Organisationen im Islamismus“
Artikel „Verbotene Organisationen im auslandsbezogenen Extremismus“
Verfassungsfeindlich
Verfassungsfeindlich sind politische Aktivitäten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.
Umgangssprachlich häufig synonym auch als „verfassungswidrig“.
Artikel „Verfassung schützen“
Verfassungsschutzbehörden
Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) verpflichtet Bund und Länder, eigene Verfassungsschutzbehörden aufzubauen. Der Bund kam dieser Pflicht durch Errichtung des BfV am 7. November 1950 nach. Die Länder folgten alsbald nach. Auch in den neuen Bundesländern wurden nach der Wiedervereinigung Deutschlands schrittweise Behörden für Verfassungsschutz aufgebaut, so dass es nun 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz in Deutschland gibt. Einige Länder errichteten eigenständige Verfassungsschutzbehörden, andere wiesen die Aufgabe des nachrichtendienstlichen Verfassungsschutzes einer Abteilung ihres Innenministeriums/-senats zu. Hierfür gelten die jeweiligen Verfassungsschutzgesetze der Länder.
Artikel „Bundesamt für Verfassungsschutz“
Publikation „70 Jahre Bundesamt für Verfassungsschutz“
Verfassungswidrig
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; §§ 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG).
Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, wenn die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung nicht anerkennt, sie ablehnt oder ihr andere Prinzipien entgegenhält. Es muss vielmehr eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen. Die Organisation muss also planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen.
Umgangssprachlich häufig synonym auch als „verfassungsfeindlich“.
Artikel „Verfassung schützen“
Volksgemeinschaft
Volksgemeinschaft ist ein zentraler Begriff der NS-Ideologie und steht programmatisch für die Idee des nationalen Sozialismus. Er ist ein Gegenentwurf zur bestehenden pluralistischen Gesellschaftsordnung, einschließlich eines autoritären Staatsverständnisses, das bis hin zur Forderung nach einem nach dem Führerprinzip aufgebauten Staatswesen reicht. Das Volk soll sich als Rasse- und Weltanschauungsgemeinschaft geschlossen hinter seinem Führer versammeln.
Hierbei sind Klassen- und Standesschranken aufgehoben. Durch Gleichschaltung der öffentlichen Meinung in der NS-Propaganda und durch ein konsequent nationalsozialistisches Erziehungssystem soll die Volksgemeinschaft verwirklicht werden.