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Verbotene Organisationen und Kennzeichen im Islamismus und islamistischen Terrorismus.

Die Aufnahme zeigt "Einfahrt verboten"-Verkehrsschild mitten auf einer Landstraße

Vereinsverbote sind ein wichtiges Instrumentarium zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus und Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Sie ermöglichen die Schwächung organisierter Strukturen und die Einziehung von Finanz- und Sachmitteln. Offen verfassungsfeindliche Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (siehe auch Themenbereich Verfassung schützen) werden auf diese Weise ebenso erschwert wie eine fortgesetzte Begehung von Straftaten. Zudem haben Vereinsverbote eine abschreckende Wirkung vor allem auf Mitglieder und potenzielle Sympathisanten. Dadurch wird die jeweilige extremistische Szene regelmäßig gezwungen, auf andere Organisations- und Aktionsformen auszuweichen.

Nach Art. 9 Abs. 2 GG können Vereine verboten werden, wenn ihr Zweck oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Ein Verbot wird mit der Zustellung der Verbotsverfügung wirksam und vollziehbar. Zuständig sind die jeweiligen Landesinnenministerien bzw. das Bundesinnenministerium.

Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder schaffen im Vorfeld mit oft umfassenden Materialsammlungen eine wesentliche Grundlage für Verbotsmaßnahmen. Ferner beobachten sie auch nach einer entsprechenden Verfügung aufmerksam, ob Tätigkeiten von ehemaligen Mitgliedern etwa der strafbaren Bildung von Ersatzorganisationen dienen.

Nachstehend sind diejenigen Organisationen aus dem Phänomenbereich des Islamismus und islamistischen Terrorismus gelistet, die zwischen 2001 und 2021 nach § 3 Vereinsgesetz (VereinsG) durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) verboten worden sind.

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht abschließend.

Verbotene Organisationen
OrganisationVerbotene KennzeichenVerbot / Verbotsgründe (Auszug)
„Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (HAMAS)
Die Aufnahme zeigt das Logo von HAMAS (gekreuzte Schwertrer mit Felsendom)
Vollzug des Verbots: 2. November 2023

Verbotsgründe:
Zuwiderlaufen gegen Strafgesetze.
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Beeinträchtigung erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

„Deutsche Libanesische Familie e. V.

„Menschen für Menschen e. V.

„Gib Frieden e. V.

Das Bild zeigt das Logo von „Deutsche Libanesische Familie e.V.“.

Das Bild zeigt das Logo von „Menschen für Menschen e.V.“.

Das Bild zeigt das Logo von „Gib Frieden e.V.“.

Vollzug des Verbots: 19. Mai 2021

Verbotsgründe:
Ersatzorganisationen des rechtskräftig verbotenen „Farben für Waisenkinder e. V.“ (zuvor „Waisenkinderprojekt Libanon e. V.“ (WKP).
„Ansaar International e. V.
einschließlich Teilorganisationen:
„Aktion Ansar Deutschland e. V.
„Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e. V.“ (SKIB)
„Frauenrechte ANS.Justice e. V.
„Änis Ben-Hatira Help e. V. / Änis Ben-Hatira Foundation“
„Ummashop“
„Helpstore Secondhand UG“
„Better World Appeal e. V.
„WWR-Help. WorldWide Resistance-Help e. V.

Das Bild zeigt das Logo von „Ansaar International e.V.“.

Das Bild zeigt das Logo von „Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V..

Das Bild zeigt das Logo von „Frauenrechte ANS.Justice e.V.“.

Das Bild zeigt das Logo von „Änis Ben-Hatira Help e.V.“/ „Änis Ben-Hatira Foundation“.

Das Bild zeigt das Logo von „Ummashop“.

Das Bild zeigt das Logo von „Helpstore Secondhand UG“.

Das Bild zeigt das Logo von „Better World Appeal e.V.“.

Das Bild zeigt das Logo von „WWR-Help. WorldWide Resistance-Help e.V.“.

Vollzug des Verbots: 5. Mai 2021


Verbotsgründe:
Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet.
Zuwiderlaufen gegen Strafgesetze.
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

„Hizb Allah“
Das Bild zeigt das Logo der „Hizb Allah“.
Vollzug des Verbots: 26. März 2020

Verbotsgrund:
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

„Die Wahre Religion“ (DWR)

Das Bild zeigt das Logo von „Die Wahre Religion“ (DWR).
Vollzug des Verbots: 25. November 2016

Verbotsgründe:
Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet.
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
„Tauhid Germany“ (TG)
Das Bild zeigt das Logo von „Tauhid“.
Vollzug des Verbots: 26. Februar 2015

Verbotsgrund:
Ersatzorganisation des rechtskräftig verbotenen Vereins „Millatu Ibrahim“.

„Islamischer Staat" (IS) alias

„Islamischer Staat im Irak“

alias „Islamischer Staat im Irak und in Groß-Syrien“

Das Bild zeigt das Logo von „Islamischer Staat“ (IS).

Das Bild zeigt das Logo von „Islamischer Staat im Irak“ (IStI).

Das Bild zeigt das Logo von „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIG).
Vollzug des Verbots: 12. September 2014

Verbotsgründe:
Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet.
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

„Waisenkinderprojekt Libanon e. V.“ (WKP)

(Umbenennung in „Farben für Waisenkinder e. V.“ am 16.10.2014)

Das Bild zeigt das Logo von „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ (WKP).

Das Bild zeigt das Logo von „Farben für Waisenkinder e.V.“.

Vollzug des Verbots: 2. April 2014

Verbotsgrund:
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

„DawaTeam“

„Islamische Audios“

Das Bild zeigt das Logo von „Dawa FFM“.

Das Bild zeigt das Logo von „Islamische Audios“.

Vollzug des Verbots: 25. Februar 2013

Verbotsgründe:
Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet.
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
„an-Nussrah“
Das Bild zeigt das Logo von „an-Nussrah“.
Vollzug des Verbots: 25. Februar 2013

Verbotsgrund:
Teilorganisation des 2012 rechtskräftig verbotenen Vereins „Millatu Ibrahim“.
„Dawa FFM“ einschließlich der Teilorganisation „Internationaler Jugendverein - Dar al Schabab e. V.
Das Bild zeigt das Logo von „Dawa FFM“.
Vollzug des Verbots: 25. Februar 2013

Verbotsgründe:
Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet.
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
„Millatu Ibrahim“
Das Bild zeigt das Logo von „Millatu Ibrahim“.
Vollzug des Verbots: 29. Mai 2012

Verbotsgründe:
Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet.
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
„Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e. V.“ (IHH)
Das Bild zeigt das Logo von „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V.“ (IHH).
Vollzug des Verbots: 23. Juni 2010

Verbotsgrund:
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
„al-Manar TV“
Das Bild zeigt das Logo von „al-Manar TV“.
Vollzug des Verbots: 29. Oktober 2008

Verbotsgründe:
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
„YATIM-Kinderhilfe e. V.
Das Bild zeigt das Logo von „Yatim-Kinderhilfe e.V.“.
Vollzug des Verbots: 30. August 2005

Verbotsgrund:
Ersatzorganisation des rechtskräftig verbotenen „al-Aqsa e. V.“.
„Bremer Hilfswerk e. V.Selbstauflösung mit Wirkung vom 18. Januar 2005; Löschung im Vereinsregister am 29. Juni 2005

Das BMI hatte am 3. Dezember 2004 ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren mit dem Ziel eines Verbots gegen das „Bremer Hilfswerk e. V.“ eingeleitet. Der Verein ist dem Verbot durch Selbstauflösung zuvor gekommen.
„Yeni Akit GmbH.“ Verlegerin der Europa-Ausgabe der türkischsprachigen Tageszeitung „Anadoluda Vakit“Vollzug des Verbots: 22. Februar 2005

Verbotsgründe:
Leugnung und Verharmlosung des Holocaust in volksverhetzender Weise.
Verbreitung antisemitischer/ antiwestlicher Propaganda.

„Hizb ut-Tahrir" (HuT)

Das Bild zeigt das Logo von „Hizb ut-Tahrir" (HuT).
Vollzug des Verbots: 10. Januar 2003

Verbotsgründe:
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Befürwortung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Belange.
„al-Aqsa e. V.
Das Bild zeigt das Logo von „al-Aqsa e.V.“.

Vollzug des Verbots: 31. Juli 2002

Verbotsgrund:
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
(finanzielle Unterstützung der HAMAS und ihrer sogenannten Sozialvereine).

„Kalifatsstaat“

und 35 Teilorganisationen

Das Bild zeigt das Logo von „Kalifatsstaat“.
Vollzug des Verbots: 8. Dezember 2001, 14. Dezember 2001, 13. Mai 2002, 16. September 2002 

Verbotsgründe:
Vereinszweck gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet.
Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Propagierung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele.