Rechtsextremismus
Der Rechtsextremismus stellt in Deutschland kein einheitliches Phänomen dar. Rassistische, antisemitische und nationalistische Ideologieelemente treten in verschiedenen Ausprägungen auf. Eine Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit und damit einhergehend die Ablehnung des Gleichheitsprinzips der Menschen sind jedoch bei allen Rechtsextremisten festzustellen.
So erkennen Sie Rechtsextremismus.
Rechtsextremistische Symbole und Zeichen
Rechtsextremisten demonstrieren ihre Gesinnung oftmals in der Öffentlichkeit. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Verwendung bestimmter Zeichen und Symbole zu. Bei einer Reihe solcher Zeichen und Symbole hat der Gesetzgeber das Zeigen und Verwenden in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt. Maßgebend sind hier die Bestimmungen der §§ 86, 86a des Strafgesetzbuches (StGB) und der subsidiär geltende § 20 Abs. 1, S. 1 Nr. 5 des Vereinsgesetzes (VereinsG).
Verbotene Organisationen
Rechtsextremisten demonstrieren ihre Gesinnung oftmals in der Öffentlichkeit. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Verwendung bestimmter Zeichen und Symbole zu. Bei einer Reihe solcher Zeichen und Symbole hat der Gesetzgeber das Zeigen und Verwenden in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt. Maßgebend sind hier die Bestimmungen der §§ 86, 86a des Strafgesetzbuches (StGB) und der subsidiär geltende § 20 Abs. 1, S. 1 Nr. 5 des Vereinsgesetzes (VereinsG).
Aussteigerprogramm Rechtsextremismus
Das Bundesamt für Verfassungsschutz will Menschen erreichen, die in den Einflussbereich von Personen oder Gruppierungen geraten sind, die darauf abzielen, das Vertrauen in das staatliche System zu erschüttern und dessen Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen. Wir helfen, wenn Sie sich davon lösen wollen und aus eigener Kraft den Ausstieg nicht schaffen.
E-Mail: aussteiger@bfv.bund.de
Telefon für Rechtsextremisten (rund um die Uhr): 0228-99/792-62