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Zahlen und Fakten.

Die Abbildung zeigt eine männliche Hand, die ein Tablet bedient, auf dem Diagramme zu sehen sind

0 :Personen gehörten der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene im Jahr 2023 an.

Personenpotenzial

Die ideologische Bandbreite der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ begünstigt ihr hohes Personenpotenzial.

Im Jahr 2023 sind der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ deutschlandweit etwa 25.000 (2022: 23.000) Personen zuzurechnen.

Bei rund 1.350 (2022: 1.250), also etwa mehr als fünf Prozent davon, handelt es sich um Rechtsextremisten.

Das gewaltorientierte Personenpotenzial der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ umfasste 2023 2.500 (2022: 2.300) Personen. Dazu zählen gewalttätige Szeneangehörige sowie Personen, die durch Drohungen oder gewaltbefürwortende Äußerungen und entsprechende ideologische Bezüge auffallen.

Straf- und Gewalttaten

Im Jahr 2023 wurden der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ 1.070 (2022: 1.358) extremistische Straftaten zugerechnet.

Unter diesen extremistischen Straftaten waren insgesamt 149 (2022: 286) Gewalttaten. Hierzu zählen vor allem Erpressungsdelikte (85; 2022: 203) und Widerstandsdelikte (49; 2022: 67). 2023 wurde zudem 1 versuchtes Tötungsdelikt registriert.

Von den „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ zugeordneten Straftaten wurden 65 (2022: 47) als antisemitisch eingeordnet, wobei es sich im Wesentlichen um Volksverhetzungsdelikte (58, 2022: 40) handelte.

Entwicklung extremistischer Straf- und Gewalttaten in den Jahren 2019 bis 2023

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0 :Szeneangehörigen wurden bis Ende 2023 ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen

Waffenrechtliche Erlaubnisse

Das Gefährdungspotenzial durch die Waffenaffinität in der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ besteht weiterhin fort.

Um das von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ ausgehende Gefährdungspotenzial zu senken, wurden seit der Erhebung zum Bundesbeobachtungsobjekt im Jahr 2016 kontinuierliche und systematische Bemühungen zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse unternommen.

Im Jahr 2023 wurden rund 200 „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme, wie etwa einer vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde, zurückgegeben. Somit wurden seit Beginn der Beobachtung bis Ende 2023 mindestens 1.300 „Reichsbürgern“ und „Selbstverwalter“ ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden.

Demgegenüber waren Ende 2023 noch rund 400 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ (2022: 400) als Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse bekannt.

Weitere Zahlen und Fakten im Verfassungsschutzbericht.