Auswertung und Berichtswesen.
Die Auswertung stellt ein eigenständiges Arbeitsfeld des Verfassungsschutzes dar. Sie fungiert dabei aber selbstverständlich nicht losgelöst von der Informationsbeschaffung, vielmehr arbeiten beide zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags eng zusammen.
Wesentliche Zielstellung
Der Verfassungsschutz agiert als effektives Frühwarnsystem bereits weit im Vorfeld der Gefahrenabwehr durch die Polizei.
Mit der Auswertung seiner Erkenntnisse in Form von verschiedenen Berichtsformaten versorgt er eine Vielzahl von Bedarfsträgern wie auch die Öffentlichkeit regelmäßig und anlassbezogen mit Informationen über drohende Gefahren für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
Methodik der Auswertung
Die Auswertung beginnt stets mit der Sichtung und Analyse bereits vorliegender Erkenntnisse. Stellt die Auswertung fest, dass ihr für ihre Arbeit als Bewertungsgrundlage wesentliche Informationen fehlen, muss sie versuchen, diese über offene Quellen oder über nachrichtendienstliche Mittel beschaffen zu lassen. Die Auswertung erstellt den Katalog der zu beschaffenden Informationen und teilt diesen der Informationsbeschaffung mit. Bereits hier hat sich die Auswertung als interner Auftraggeber an strenge Maßstäbe zu halten und stets zu prüfen, ob die fehlenden Informationen nicht auch über eine offene Informationsbeschaffung erhoben werden können bzw. ob ein Einsatz von ND-Mitteln zwingend erforderlich ist.
Liegt das für eine sachgerechte Auswertung notwendige Informationsmaterial vor, wird dieses daraufhin analysiert, ob von einer Person oder einer Gruppierung Gefahren für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgehen. Für die im Einzelnen zu treffenden Bewertungen spielen dabei auch die Speicherungen in dem seitens des Verfassungsschutzverbundes genutzten Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz (NADIS-WN) eine große Rolle, da oftmals erst durch die hier erkennbare Verknüpfung einzelner Informationen wichtige Zusammenhänge erkennbar werden.
Produkte und Kunden
Von den Produkten der Auswertung des Verfassungsschutzes auf Bundes- und Landesebene profitiert ein sehr umfangreiches Feld an behördlichen und nichtbehördlichen Bedarfsträgern. So erstellt der Verfassungsschutz Lagebilder und Einzelanalysen, die es u.a. der Bundesregierung und den Landesregierungen, den Polizeibehörden, sonstigen Bundes- und Landesbehörden ermöglichen, rechtzeitig Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die innere Sicherheit einzuleiten. Ebenfalls zu den Kunden des deutschen Inlandsnachrichtendienstes zählen die Nachrichtendienste anderer Staaten, die den Verfassungsschutz gleichermaßen an ihrem Informationsaufkommen beteiligen.
„Die Bundesregierung und die Öffentlichkeit haben ein berechtigtes Interesse an einem umfassenden Bild zur Sicherheitslage, das auch mit Hilfe des Verfassungsschutzes gebildet wird.“
Ein wichtiger Adressat des Verfassungsschutzes ist die Bevölkerung. Es liegt in der Natur der Sache, dass es besondere Geheimhaltungserfordernisse nicht immer ermöglichen, Bürgerinnen und Bürger umfassend und vollständig über die eigenen Erkenntnisse zu informieren. Sie haben aber einen Anspruch darauf, zu erfahren, wo und von wem Bedrohungen für die innere Sicherheit unseres Gemeinwesens ausgehen. Nach dem Grundsatz "Verfassungsschutz durch Aufklärung" zählt es daher zu den Kernaufgaben des deutschen Inlandsnachrichtendienstes, die Bevölkerung im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig und mit größtmöglicher Transparenz über die Ergebnisse seiner Arbeit zu informieren. Dies geschieht vor allem über regelmäßige Berichtsformate, zu denen insbesondere der jährlich herausgegebene Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw. der jeweiligen Landesbehörden gehört.