Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ).
Um einen schnellen und unmittelbaren Informationsaustausch zwischen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Institutionen und Akteuren zu gewährleisten, wurde 2004 in Berlin das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eingerichtet. Die Einrichtung erfolgte vor dem Hintergrund einer verstärkten Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus nach den Terroranschlägen durch "al Qaida" am 11. September 2001 in den USA.
Behörden im GTAZ
Das GTAZ ist keine eigenständige Behörde, sondern eine Kooperations- und Kommunikationsplattform von folgenden Behörden aus dem Bund und den Bundesländern:
- Bundeskriminalamt
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesnachrichtendienst
- Bundespolizei
- Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Generalbundesanwalt
- Zollkriminalamt
- 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz
- 16 Landeskriminalämter
Zielstellung und Aufgabenorganisation
Wesentliche Zielstellung des GTAZ ist die Stärkung der nationalen, behördenübergreifenden Zusammenarbeit sowie die Intensivierung der Kooperation mit Vertretern der Strafverfolgung, um eine frühzeitige Erkennung und Abwehr von Gefahren zu ermöglichen.
Die gemeinsame Geschäftsführung des GTAZ obliegt dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst. Es hat weder eine eigenständige Leitung, noch ein spezielles Gesetz. Vielmehr trifft jede der beteiligten Behörden ihre Maßnahmen in eigener Zuständigkeit und im Rahmen der für sie geltenden Gesetze.
Wesentlich für die erfolgreiche Terrorismusabwehr ist die Kooperation zwischen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Institutionen und Akteuren. Vor dem Hintergrund des Trennungsgebotes wurden zu diesem Zweck zwei getrennt arbeitende Arbeitsplattformen eingerichtet: (1) die beim Bundesamt für Verfassungsschutz angesiedelte Nachrichtendienstliche Informations- und Analysestelle (NIAS) und (2) die beim Bundeskriminalamt angesiedelte Polizeiliche Informations- und Analysestelle (PIAS).
Der regelmäßige Informations- und Erkenntnisaustausch und die Abstimmung von Bewertungen und von Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten zwischen beiden Arbeitsplattformen erfolgt im GTAZ in verschiedenen Arbeitsgruppen (AG):
- AG Tägliche Lagebesprechung
- AG Operativer Informationsaustausch
- AG Risikomanagement
- AG Fälle/Analysen zum islamistischen Terrorismus
- AG Islamistisch-terroristisches Personenpotenzial
- AG Deradikalisierung
- AG Transnationale Aspekte
- AG Statusrechtliche Begleitmaßnahmen
- AG Intelligence Board (nur NIAS)
Mehrere gemeinsam verhinderte Anschlagsvorhaben in den letzten Jahren haben die Funktions- und Leistungsfähigkeit des GTAZ wiederholt unter Beweis gestellt und die Bedeutung der Plattform für die deutsche Sicherheitsarchitektur unterstrichen.