Partnerdienste im Ausland.
Die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten ist auch außerhalb von Gremien wie der Counter Terrorism Group vielfältig und stellt einen unverzichtbaren Pfeiler der Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz dar.
Wechselseitiger Informationsaustausch
Extremisten reisen ins Ausland, um sich dort in Camps ausbilden zu lassen, fremde Spione bewegen sich quer durch Europa, Cyberattacken finden über ausländische Server statt - es ist offenkundig, dass in einer weiter zunehmend vernetzten Welt verfassungsschutzrelevante Akteure regelmäßig auch in internationale extremistische und terroristische Strukturen eingebunden sind.
Wo die offene und verdeckte Informationsbeschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse hier an ihre Grenzen stößt, wird die internationale Zusammenarbeit als wichtige zusätzliche Quelle für die Erkenntnisgewinnung umso bedeutsamer. Dabei ist nicht nur das Bundesamt für Verfassungsschutz auf die Informationen der Nachrichtendienste anderer Staaten angewiesen; auch ausländische Nachrichtendienste benötigen den deutschen Inlandsnachrichtendienst als zuverlässigen Ansprechpartner. So nutzen Extremisten Deutschland unter Umständen als Rückzugsort oder als Transitland. Diesbezügliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes leisten somit auch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Sicherheit.
Der wechselseitige Austausch relevanter Erkenntnisse mit ausländischen Nachrichtendiensten unterliegt stets strengen datenschutzrechtlichen Kriterien und muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Ein zentraler Ansprechpartner im Ausland
Deutschland ist als Flächenstaat in der Mitte Europas ein offenes Land, das international stark vernetzt ist. Diese Vernetzung spiegelt sich bei der Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz wider. Fast alle Arbeitsbereiche des Hauses weisen heutzutage Auslandsbezüge auf, was sich natürlich auch in der internen Aufgabenorganisation abbildet.
Das Bundesamt ist in Fragen des Verfassungsschutzes für den Kontakt zu ausländischen Nachrichtendiensten primär zuständig und fungiert damit als zentraler Ansprechpartner. Die Landesämter für Verfassungsschutz besitzen in diesem Bereich nur begrenzte Möglichkeiten.