Die Organisation.
Organisatorisch gliedert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Fachabteilungen sowie die sie bei der Aufgabenwahrnehmung unterstützenden Abteilungen für operative Fachunterstützung und Service.
Abteilungen mit Fachaufgaben
Auf Basis des gesetzlichen Auftrags des Bundesamtes für Verfassungsschutz sammeln die Fachabteilungen Informationen über extremistische und terroristische Strukturen und werten diese aus.
Zu den Beobachtungsobjekten gehören Organisationsformen aus den Phänomenbereichen
- Rechtsextremismus/rechtsextremistischer Terrorismus sowie „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ (Abteilung 2),
- Linksextremismus und Auslandsbezogener Extremismus (Abteilung 5) sowie
- Islamismus und islamistischer Terrorismus (Abteilung 6).
Aufgrund der jeweiligen Aufgabenstellung unterteilen sich die Fachabteilungen auch organisatorisch in operative Organisationseinheiten, die relevante Informationen beschaffen, und auswertende Arbeitsbereiche, welche die Rohdaten analysieren und für die jeweiligen Bedarfsträger in Form von Lagebildern oder Einzelmeldungen aufbereiten. Die Auswertung steuert dabei die Informationsbeschaffung. Beide Aufgabenfelder bauen aufeinander auf und arbeiten eng zusammen.
Ebenfalls in eigenständigen Fachabteilungen bearbeitet werden die Themengebiete
- Spionage- und Proliferationsabwehr sowie Cyberabwehr (Abteilung 4) sowie
Zielstellung ist es hier, Spionage, Sabotage und Einflussnahme fremder Nachrichtendienste zu erkennen und zu verhindern. Dies gilt selbstverständlich auch für den Cyberraum. Der Verfassungsschutz hält engen Kontakt zu Wirtschaftsunternehmen, Wissenschaftseinrichtungen und Behörden und warnt vor Spionage-, Sabotage- und Cyberangriffen (mehr hierzu auch unter dem Themenbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz). Gezielte Warnmeldungen ermöglichen den Betroffenen, schützende Maßnahmen zu ergreifen und Spionage- und Cyberangriffen zu entgehen.
Abteilungen für operative Fachunterstützung
Spezialisierte operative fachunterstützende Organisationseinheiten für Telekommunikationsüberwachung nach dem G10-Gesetz und Observation unterstützen die Fachabteilungen bei ihrer Arbeit:
- Abteilung 3 („Maßnahmen nach Art. 10 GG“) bearbeitet Maßnahmen nach dem G10-Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Die Überwachung von Post und Telefon erfordert eine besonders sorgfältige Vorbereitung und Durchführung. Ein entsprechender Antrag ist nur nach strengen Maßgaben zulässig, wird vom Bundesminister des Innern angeordnet und von einem parlamentarischen Gremium kontrolliert.
- Abteilung O („Observation und operative Unterstützung“) ist zentral für die Koordinierung und Durchführung von Observationen aller Fachabteilungen zuständig. Auch Spezialschulungen (zum Beispiel Fahrtraining) gehören zum Aufgabenfeld dieses Bereichs.
Abteilungen mit Serviceaufgaben
Eine reibungslos funktionierende Facharbeit setzt optimale Rahmenbedingungen voraus. Die Serviceabteilungen kümmern sich daher um zentrale Angelegenheiten, übergreifende und allgemeine Fachthemen, Informationstechnik, Sicherheitsfragen sowie Aus- und Fortbildung:
- Abteilung Z („Zentrale Dienste“) umfasst die klassischen Querschnittsaufgaben Personal, Organisation, Haushalt und Innerer Dienst. Zu ihrem breiten Aufgabenspektrum gehören unter anderem Personalentwicklung, Personalgewinnung, Personalbetreuung, Aus- und Fortbildung, Justiziariat, Geschäftsprozessuntersuchungen, Haushaltsaufstellung, Liegenschaftsmanagement und Arbeitsschutz.
- Abteilung 1 („Fachunterstützung“) nimmt sonstige übergreifende fachunterstützende Aufgaben wahr. Beispielsweise werden hier Rechtsprüfungen durchgeführt und es wird die Einhaltung von Datenschutzstandards gewährleistet. Dort finden sich auch die Ansprechpartner im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
- Abteilung TX („Technische Infrastruktur, Basis- und Querschnittsverfahren“) gewährleistet die technische Infrastruktur und stellt IT-Basis- und Querschnittsverfahren zur Verfügung.
- Abteilung TA („Technische Analyse und nachrichtendienstliche Datengewinnung“) stellt die benötigte operative Technik bereit. Sie nimmt alle Aufgaben mit IT- und Technik-Bezug zur Unterstützung der operativen beziehungsweise nachrichtendienstlichen Tätigkeit wahr.
- Abteilung S („Sicherheit“) ist mit Fragestellungen des Geheimschutzes befasst. Darüber hinaus führt die Abteilung Sicherheitsüberprüfungen für das eigene Personal durch und wirkt an Sicherheitsüberprüfungen für externe Stellen mit. Auch die Fachprüfung für Auswertung und Beschaffung, welche die Recht- und Zweckmäßigkeit der Arbeit aller Abteilungen prüft, fällt in ihre Zuständigkeit.
- Die Akademie für Verfassungsschutz (AfV) ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD). Hier werden berufsbegleitende Lehrgänge und Seminare durchgeführt. Das Angebot reicht von Einführungs- und Grundlehrgängen bis zu Speziallehrgängen für sämtliche Aufgabenbereiche. Erfahren Sie mehr hierzu im Artikel „Lebenslanges Lernen“ in unserem Karrierebereich.
- Das Zentrum für nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) verantwortet die Durchführung der fachtheoretischen Teile der gemeinsamen Laufbahnausbildung des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Erfahren Sie mehr hierzu im Artikel „Ausbildung und Studium“ in unserem Karrierebereich.