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Ver­fas­sungs­schutz­ver­bund

Durch eine enge Vernetzung gewährleistet der Verfassungsschutzverbund - bestehend aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz - eine flächendeckende und kooperative Zusammenarbeit.

Föderale Aufgabenteilung.

Föderale Aufgabenteilung.

Bund und Länder arbeiten in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes eng zusammen. Hier erfahren Sie mehr über die föderale Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt und den Landesbehörden für Verfassungsschutz.

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Die Zentralstelle.

Die Zentralstelle.

Innerhalb des Verfassungsschutzverbundes fungiert das Bundesamt für Verfassungsschutz als Zentralstelle. Hier erfahren Sie, welche Aufgaben und Befugnisse damit einhergehen.

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Die Landesbehörden.

Die Landesbehörden.

Jedes der 16 Bundesländer verfügt über eine eigene Landesbehörde für Verfassungsschutz. Einige von ihnen sind eigenständig, andere Bundesländer haben die Aufgaben des Verfassungsschutzes einer Abteilung ihres jeweiligen Innenministeriums/-senats zugewiesen. Hier finden Sie eine Übersicht sowie Kontaktdaten zu den Landesbehörden für Verfassungsschutz.

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