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Die aktuelle Lage.

Neue Analyse des BfV zur Gefährdung der Bundestagswahl

Das BfV warnt vor möglichen Versuchen der Einflussnahme fremder Staaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025. Einzukalkulieren sind Aktionen der Desinformation und Diskreditierung, Cyberangriffe sowie Spionage und Sabotage.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz gibt einen Blick hinter die Kulissen mit seinem ersten Karriere-Imagefilm.

Der Imagefilm gibt realistische Einblicke in die verschiedenen Tätigkeitsbereiche des BfV und räumt mit überholten Klischees auf.

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Unsere Analysen.

Background : Gefährdung der Bundestagswahl durch unzulässige ausländische Einflussnahme

Background : Gefährdung der Bundestagswahl durch unzulässige ausländische Einflussnahme

Das BfV warnt vor möglichen Versuchen der Einflussnahme fremder Staaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025. Einzukalkulieren sind Aktionen der Desinformation und Diskreditierung, Cyberangriffe sowie Spionage und Sabotage.

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Background : Queerfeindlichkeit im Islamismus.

Queerfeindliche Äußerungen sind im Islamismus weit verbreitet und scheinen – in Wechselwirkung zu der starken öffentlichen Wahrnehmung des Themas – noch einmal an Bedeutung zu gewinnen.

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Background : Das Netzwerk der Neuen Rechten.

Die Akteure der Neuen Rechten, von denen ein Teil dem Rechtsextremismus zuzuordnen ist, sind untereinander gut vernetzt. In den letzten Jahren ist zudem zunehmend eine Vernetzung dieser Akteure der Neuen Rechten mit anderen extremistischen Akteuren sowie Personen aus rechtskonservativen, bisher nicht als verfassungsschutzrelevant eingestuften Kreisen zu beobachten.

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Der Verfassungsschutzbericht.

Der Verfassungsschutzbericht 2023 ist am 18. Juni 2024 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Der Auftrag des Verfassungsschutzes.

Wir schützen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Menschenrechte

Die fdGO umfasst die im Grundgesetz garantierten - unveräußerlichen und unantastbaren - Menschenrechte, zuvorderst das Recht auf Leben und die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Volkssouveränität

Die fdGO umfasst die Volkssouveränität als Grundprinzip der Demokratie, wonach das Volk die Staatsgewalt inne hat. Das Volk hat das Recht, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen.

Gewaltenteilung

Die fdGO umfasst die Gewaltenteilung als Grundprinzip der Demokratie. Hiernach ist die staatliche Gewalt in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative, die exekutive und die judikative Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und so staatliche Macht begrenzen. Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die Legislative in Deutschland. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte als Judikative.

Verantwortlichkeit der Regierung

Die fdGO umfasst den Grundsatz der Verantwortlichkeit der Regierung. Eine demokratische Regierung muss sich für ihr Handeln vor der gewählten Volksvertretung verantworten. Das bedeutet, dass die Regierung bzw. der Regierungschef auch vom Parlament abgewählt werden kann.

Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Die fdGO umfasst den Grundsatz von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Die gesamte öffentliche Verwaltung ist zur Beachtung und Anwendung von Recht und Gesetz verpflichtet. Jede Maßnahme, die in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreift, bedarf zu ihrer Rechtfertigung grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage.

Unabhängigkeit der Gerichte

Die fdGO umfasst die Unabhängigkeit der Gerichte als Element des Rechtsstaats. Dies beinhaltet die sachliche Unabhängigkeit, also die Freiheit von Weisungen sowie die persönliche Unabhängigkeit im Sinne der Unabsetzbarkeit, nach der Richter auf Planstellen wider ihren Willen nur durch Richterspruch und nur aus gesetzlich bestimmten Gründen vor Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Amt entfernt oder versetzt werden können.

Mehrparteienprinzip

Die fdGO umfasst das Mehrparteienprinzip als ein wichtiges Kennzeichen für eine demokratische, pluralistische Staatsordnung. Wenn mehrere Parteien, die unterschiedliche politische Interessen vertreten, um die Wählergunst konkurrieren, dann kann von einem Mehrparteiensystem gesprochen werden.

Chancengleichheit politischer Parteien

Die fdGO umfasst die Chancengleichheit politischer Parteien. Gründung, Bestand und Tätigkeit der Parteien sind staatlichen Einflüssen und Eingriffen entzogen. Bei Wahlen müssen alle Parteien die gleichen Möglichkeiten haben, für sich werben zu können und gewählt zu werden. Bei der Überlassung von Einrichtungen und der Gewährung von Leistungen sind staatliche Einrichtungen grundsätzlich zur Gleichbehandlung gegenüber allen Parteien verpflichtet.

Recht auf Opposition

Die fdGO umfasst das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition als wichtige Kontrollinstanz in der parlamentarischen Demokratie. Sie garantiert also denjenigen Akteuren und Formationen im Parlament, die nicht an der Regierung beteiligt sind, nicht durch Willkür (der Mehrheit) an ihrer Arbeit gehindert oder in ihrer Existenz bedroht zu werden.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde 1954 gegründet.

Verfassungsschutz­verbund

Durch eine enge Vernetzung gewährleistet der Verfassungsschutzverbund - bestehend aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz - eine flächendeckende und kooperative Zusammenarbeit.

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