Dual-Use
Bezeichnung für die doppelte Verwendbarkeit von Produkten sowohl für zivile Anwendungen aber auch für militärische Zwecke. Die Produkte sind für eine zivile Verwendung gedacht, können aber gleichzeitig auch für militärische Angelegenheiten eingesetzt werden. In der EU ist neben dem Export von Rüstungsgütern auch die Ausfuhr sensibler Dual-Use-Güter genehmigungspflichtig. Derartige Produkte sind in einer Ausfuhrliste aufgeführt. Die Genehmigungspflicht gilt grundsätzlich für Ausfuhren in alle Länder, also auch für Exporte in nicht sensitive Bestimmungsländer.
Artikel „Begriff und Hintergründe in der Spionage- und Proliferationsabwehr“
Publikation „Proliferation: Wir haben Verantwortung“