Geheimschutz
Ziel des Geheimschutzes ist der Schutz von Informationen und Vorgängen, deren Bekanntwerden die Sicherheit oder die Interessen des Bundes oder der Länder gefährden oder schädigen kann, vor unbefugter Kenntnisnahme.
Er umfasst Maßnahmen des personellen Geheimschutzes welche Personen betreffen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben (sollen), weil sie Zugang zu Verschlusssachen (VS) haben,
sowie Maßnahmen des materiellen Geheimschutzes, welcher die organisatorischen, baulichen, mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Voraussetzungen zum Schutz von Verschlusssachen (VS) schafft.
Artikel „Begriff und Hintergründe zum Geheim- und Sabotageschutz“