Gelber Schein
Obwohl die „Reichsbürger“-Szene Ausweisdokumente der Bundesrepublik Deutschland ablehnt, beantragen viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ den Staatsangehörigkeitsausweis, den sogenannten Gelben Schein, unter Berufung auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) in der Fassung von 1913.
Sie behaupten, nur so könne man sich die „volle Rechtsfähigkeit“ sichern. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist in der Bundesrepublik Deutschland ein amtliches Dokument, mit dem der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dokumentiert wird. Rechtsgrundlage für die Beantragung ist das aktuell gültige Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das auf dem RuStAG beruht.
Publikation „Reichsbürger und Selbstverwalter: Staatsfeinde - Geschäftemacher - Verschwörungstheoretiker“