Islamistischer Terrorismus
Mit dem Begriff „islamistischer Terrorismus“ wird Terrorismus, d. h. die Verübung schwerer Straftaten, wie sie in § 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen, bezeichnet, der unter Berufung auf den Islam bzw. dessen selektive Auslegung und politische Instrumentalisierung darauf abzielt, eine nach eigener Auffassung „islamische Ordnung“ bzw. einen „islamischen Staat“ zu errichten.
Hintergrund-Bericht „Brüche und Kontinuitäten im islamistischen Terrorismus und Extremismus“