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Rechtsextremismus

Der Rechtsextremismus stellt in Deutschland kein ideologisch einheitliches Phänomen dar; vielmehr tritt er in verschiedenen Ausprägungen chauvinistischer, rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente hervor, woraus sich unterschiedliche Zielsetzungen ab- bzw. herleiten. Wesentliche Kernelemente rechtsextremistischer Überzeugung sind allerdings die Ablehnung des Gleichheitsprinzips der Menschen und die damit verknüpfte Überbewertung deren ethnischer Zuordnung. Neben diesen vorherrschenden Ideologiefragmenten verbindet Rechtsextremisten in aller Regel ihr autoritäres und identitäres Staatsverständnis. Danach verschmelzen Staat und Volk im Sinne einer angeblich „natürlichen Ordnung“ zu einer Einheit. Diese Vorstellung von Staat, Nation und Gesellschaft basiert auf einem „völkischen Kollektivismus“.

Neben dem rechtsextremistischen Parteienspektrum, Neonazis sowie subkulturell geprägten Rechtsextremisten können Teile der Neuen Rechten dem Phänomenbereich zugerechnet werden. Indikatoren, die die Einordnung einer Person als rechtsextremistisch vermuten lassen, können vielfältig sein und bemessen sich an der Extremismusintensität des Personenzusammenschlusses bzw. der Person selbst. Gemeint ist damit das Ausmaß der Negierung einschlägiger Normen und Regeln einer offenen Gesellschaft sowie des demokratischen Verfassungsstaates.

Unabhängig von Personenzusammenschlüssen spielen Straf- und Gewalttaten eine gewichtige Rolle bei der Identifizierung von Rechtsextremisten. Als sogenannte szenetypische Straftaten, die eine Zuordnung zum rechtsextremistischen Spektrum als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen, gelten Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.

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