Revisionismus
Grundsätzlich bezeichnet (rechtsextremistischer) Revisionismus Bestrebungen, die eine Umdeutung von allgemein anerkannten historischen, politischen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen anstreben. Im engeren Sinne sind unter dem verfassungsschutzrelevanten (Geschichts-) Revisionismus vor allem kontrafaktische Äußerungen zu verstehen, in denen beispielsweise die Schuld des NS-Regimes am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs oder der verbrecherische Charakter der NS-Diktatur bestritten werden. Einschlägige Beispiele sind u. a. die Leugnung des Holocaust oder die Verharmlosung der vom NS-Regime betriebenen Ermordung von Menschen, die als „lebensunwertes Leben“ bezeichnet wurden.
Der (Geschichts-)Revisionismus zeichnet sich vor allem durch manipulativen Umgang mit historischen Dokumenten, systematischen Falschdarstellungen und Auslassungen aus. Allseits anerkannte Forschungsergebnisse, die dem Ziel der Entlastung des Nationalsozialismus entgegenstehen, werden ignoriert, ohne Begründung als falsch deklariert oder als zielgerichtete Irreführung diffamiert. In Deutschland erfüllt das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust einen Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 Strafgesetzbuch (StGB).
Daneben äußert sich ein verfassungsfeindlicher (Gebiets-)Revisionismus auch in Bestrebungen nach einer völkerrechtswidrigen Eingliederung von ehemals deutschen Gebieten in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. einer Wiederherstellung der Grenzverläufe des Deutschen Kaiserreiches oder des nationalsozialistischen Deutschlands.