Spionageabwehr
Aufgabe der Spionageabwehr ist die Aufklärung und Abwehr von Aktivitäten fremder Nachrichtendienste in oder gegen Deutschland. Dazu gewinnt die Spionageabwehr Erkenntnisse über Struktur, Aktivitäten, Akteure, Arbeitsmethoden und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste. In Deutschland sind alle Verfassungsschutzbehörden mit der Spionageabwehr betraut. Grundsätzlich ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zuständig. Daneben unterhalten die meisten Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) Arbeitseinheiten für die Spionageabwehr. Das BfV arbeitet als Zentralstelle eng mit den LfV sowie mit anderen Behörden zusammen. Dazu gehören das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei (BPol). Der Generalbundesanwalt (GBA) ist als eine Art Staatsanwaltschaft des Bundes für Staatsschutzdelikte sowie Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständig. Der Militärische Abschirmdienst (BAMAD) wehrt Spionage gegen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, also auch gegen die Bundeswehr, ab. Der Bundesnachrichtendienst (BND) sammelt Erkenntnisse über das Ausland, die für Deutschland außen- und sicherheitspolitisch bedeutsam sind. Wegen seiner Tätigkeit ist der BND Ziel von Gegenspionage fremder Nachrichtendienste, die er im Rahmen der Eigensicherung abwehrt.
Artikel „Begriff und Hintergründe in der Spionage- und Proliferationsabwehr“
Artikel „Akteure und Aktionsfelder“