Staatsterrorismus
Staatsterrorismus ist der im Auftrag einer fremden Macht – meist durch den Nachrichtendienst – ausgeübte oder gesteuerte Terrorismus. Maßgebliche staatsterroristische Ziele können die Einflussnahme auf fremde Staaten, die Einschüchterung und Neutralisierung von Oppositionellen, aber auch die Bestrafung von „Verrätern“ oder Überläufern sein. Bei Staatsterrorismus können schwere Straftaten wie Mord, Totschlag oder Entführungen erfolgen. Konkret handelt es sich um die §§ 211, 212, 234, 234a, 239 und/oder 239b Strafgesetzbuchs (StGB). Auch Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Verbrechen dienen, etwa Ausspähungen oder Einschüchterungsversuche, fallen unter die Kategorie Staatsterrorismus.