Veranstaltung des Kampfsportformats "Kampf der Nibelungen" erstmals verboten
Erstmals nach sechs seit 2013 durchgeführten Veranstaltungen der rechtsextremistischen Kampfsportreihe "Kampf der Nibelungen" (KdN) gelang es den zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden in Görlitz (Sachsen), das Turnier zu verbieten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte das Verbot der Veranstaltung durch die Stadtverwaltung Ostritz in enger Kooperation mit der Polizeidirektion Görlitz und dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen unterstützen. Teile der Verbotsverfügung der Stadt stützten sich auf die Bewertung des Bundesamtes.
Ein führender Dortmunder Neonazi hatte für den Zeitraum vom 11. bis 13. Oktober 2019 die Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" in Ostritz (Sachsen) angemeldet. Die Stadt Ostritz untersagte die Durchführung der Veranstaltung mit der Begründung, dass von ihr eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Gegen den Bescheid wurde seitens des Anmelders Widerspruch eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen (Sachsen) bestätigte das Verbot letztinstanzlich am 11. Oktober 2019.
Um das Verbot durchzusetzen, war die Polizei am 11. und 12. Oktober 2019 mit jeweils etwa 300 Einsatzkräften vor Ort. Das konsequente Auftreten der Polizei in Form einer Dauerpräsenz vor dem Veranstaltungsobjekt, der Kontrolle aller Zufahrtswege sowie Feststellungen und Zurückweisungen von Szeneangehörigen verhinderte ein Ausweichen der Veranstalter auf andere Veranstaltungsorte.
Der "Kampf der Nibelungen" ist die größte und renommierteste europäische Kampfsportveranstaltung der rechtsextremistischen Szene. Sie wurde seit 2013 jedes Jahr durchgeführt und fand letztmalig am 13. Oktober 2018 ebenfalls in Ostritz statt. Rund 850 Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Russland, der Schweiz, Tschechien, der Ukraine und den USA nahmen an der Veranstaltung teil. In der Szene war die Veranstaltung wegen ihrer professionellen Organisation und Durchführung auf großen Anklang gestoßen.
Insgesamt kann das erfolgreich umgesetzte Verbot des diesjährigen "Kampf der Nibelungen" als richtungsweisend für den Umgang mit gleichgelagerten rechtsextremistischen Veranstaltungen auch an anderen Orten im Bundesgebiet betrachtet werden. Polizei- und Ordnungsbehörden können künftig bei der Durchsetzung eines Verbots von offiziell angemeldeten oder der Auflösung von konspirativ organisierten rechtsextremistischen Kampfsportturnieren desselben oder ähnlichen Formats auf die nunmehr vorhandene Rechtsprechung zurückgreifen.