Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „Institut für Staatspolitik“ (IfS) und „Ein Prozent e.V.“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen ein
Im April respektive im Juni 2020 hatte das BfV das „Institut für Staatspolitik“ (IfS) und den Verein „Ein Prozent e.V.“ als Verdachtsfälle des BfV eingestuft.
Die Verdachtsfallbearbeitung hat ergeben, dass sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung inzwischen zur Gewissheit verdichtet haben.
Das IfS und „Ein Prozent e.V.“ werden vom BfV daher nunmehr jeweils als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und weiterbearbeitet.
Der Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu:
„Die Positionen des ‚Institut für Staatspolitik‘ und ‚Ein Prozent e.V.‘ sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Sie werden deshalb vom BfV als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingeordnet und bearbeitet.
Das BfV richtet sein Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten, sondern hat auch diejenigen Personenzusammenschlüsse im Blick, die menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologien und Konzepte permanent verbreiten. Das IfS und ‚Ein Prozent e.V.‘ zielen auf die Ausgrenzung vermeintlich ‚Fremder‘ und versuchen, diese Positionen gesellschaftlich anschlussfähig zu machen. Das gezielte Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung sind zudem generell geeignet, den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten.
Es ist Aufgabe und Pflicht des BfV, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären.“
„Institut für Staatspolitik“ (IfS)
Die im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung zum IfS gesammelten und ausgewerteten Informationen haben den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zur Gewissheit verdichtet.
Deutlich wird dies insbesondere bei zahlreichen Äußerungen, die sich gegen die Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) richten. So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse. Diese Vorstellung wird durch das IfS nicht ausschließlich, aber insbesondere über das Ideologem des Ethnopluralismus transportiert. Darüber hinaus behaupten die handelnden Akteure in einer die Menschenwürde verletzenden Weise eine drohende „Auflösung des deutschen Volkes“ und einen angeblich stattfindenden „Bevölkerungsaustausch“, auch „Großer Austausch“, „Umvolkung“ oder „Ersetzungsmigration“ genannt.
Diese ideologisch-inhaltliche Positionierung des IfS geht oftmals einher mit Äußerungen, wonach (zumeist nichteuropäischen) Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen, Asylsuchenden und teilweise auch Menschen muslimischen Glaubens pauschal unterstellt wird, die öffentliche Sicherheit und den „Erhalt“ des ethnisch definierten Volkes zu gefährden.
Zudem lassen sich Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip feststellen.
„Ein Prozent e.V.“
Bei „Ein Prozent e.V.“ wurde im Zuge der Verdachtsfallbearbeitung eine quantitative Zunahme der verfassungsfeindlichen Äußerungen festgestellt; darüber hinaus beruht die Einstufung als nunmehr gesichert extremistische Bestrebung insbesondere auch auf einer inhaltlichen Radikalisierung von „Ein Prozent e.V.“. Die vertretenen und propagierten Positionen beinhalten nachweislich völkisch-nationalistische Ideologeme, sind migranten-, fremden- und- muslimfeindlich sowie rassistisch. „Ein Prozent e.V.“ vertritt zudem einen auf ethnischen Abstammungsprämissen beruhenden Volksbegriff.
Ziel des Vereins ist die metapolitische Erringung der kulturellen Hegemonie und damit die Etablierung einer entsprechenden „Gegenkultur“. Hierzu nutzt der Verein verschiedene Strategien, um die entsprechenden Inhalte in die „Mitte der Gesellschaft“ zu transportieren und anschluss- bzw. gesellschaftsfähig zu machen.