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Neuer Hinweiskanal bei Spionageverdacht - BfV erweitert sein Angebot

Damit sich Opfer nachrichtendienstlicher Aktivitäten vertraulich an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wenden können, hat das BfV seine Erreichbarkeit ausgebaut und seinen bestehenden Hinweiskanal für Spionagesachverhalte erweitert.

Fremde Nachrichtendienste nutzen ihr gesamtes Handwerkszeug, um sensible Informationen zu erlangen. Neben Cyberangriffen oder anderen Formen der Spionage gehört auch die nachrichtendienstliche Ansprache zu den gängigen Methoden. Darunter versteht man den Versuch eines ausländischen Nachrichtendienstes, Kontakt zu in Deutschland lebenden Personen aufzunehmen.

Eine nachrichtendienstliche Kontaktaufnahme kann unspektakulär und beiläufig wirken. Aber Nachrichtendienste nutzen auch drastischere Mittel, etwa Einschüchterung, Erpressung oder Gewaltandrohung, um Druck aufzubauen und Betroffene zur Mitwirkung zu zwingen. Insbesondere in Deutschland lebende Schutzsuchende, Geflüchtete, Oppositionelle und Regimekritiker können von dieser extremen Form der nachrichtendienstlichen Bedrohung betroffen sein. Aber auch Personen aus Politik, Wissenschaft, Medien und Unternehmen können zum Ziel eines nachrichtendienstlichen Anbahnungsgesprächs werden.

Erreichbarkeit

Das Hinweistelefon des BfV ist rund um die Uhr erreichbar. Von montags bis freitags ist in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr auch ein Gespräch auf Türkisch oder Arabisch möglich.

Rufen Sie uns an oder kontaktieren uns via E-Mail unter:

+49(0)228 99 792-6000
+49(0)30 18 792-6000
hinweise@bfv.bund.de

Nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Der Verfassungsschutz ist für die Abwehr von Cyberangriffen, Spionage und Sabotage durch ausländische Nachrichtendienste sowie für Aufklärung und Abwehr von Extremismus und Terrorismus zuständig und steht als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung.