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Bundesinnenministerin Nancy Faeser verbietet das „Islamische Zentrum Hamburg“ und dessen Teilorganisationen

Die Aufnahme zeigt "Einfahrt verboten"-Verkehrsschild mitten auf einer Landstraße

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 24. Juli 2024 das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten, da es eine extremistische Organisation des Islamismus ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Bei den Teilorganisationen handelt es sich um die „Islamische Akademie Deutschland e.V.“, den „Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg e.V.“, das „Zentrum der Islamischen Kultur e.V.“ in Frankfurt (Main), die „Islamische Vereinigung Bayern e.V.“ in München und das „Islamische Zentrum Berlin e.V.“. Das Vermögen wird beschlagnahmt.

Das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ ist ein bundesweit tätiger Verein. Sein Zweck und seine Tätigkeit richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem laufen sie den Strafgesetzen zuwider, ebenso wie den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem fördern sie Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets, deren Ziele beziehungsweise Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind (siehe Art. 9 Absatz 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 Vereinsgesetz beziehungsweise § 14 Absatz 2 Nr. 2 und 3 Vereinsgesetz).

Das IZH verbreitet als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ die Ideologie der sogenannten „Islamischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland in aggressiv-kämpferischer Weise und will diese auch verwirklichen. Statt einer Gesellschaft auf Basis der vom Grundgesetz geschützten freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird durch das IZH und seine Teilorganisationen die Errichtung einer autoritär-theokratischen Herrschaft propagiert. Außerdem verbreitet das IZH einen aggressiven Antisemitismus unter seinen Anhängern. Überdies unterstützt es die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte Terrororganisation „Hizb Allah“.