Richtigstellung
Es wird hiermit richtiggestellt, dass die durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Bezug auf die Alternative für Deutschland (AfD) getätigte Aussage, die Mitgliederzahl des sog. „Flügels“ habe bis zur sog. „Auflösung“ zum 30. April 2020 „etwa 7.000 Mitglieder“ betragen bzw. betrage auch nach der sog. „Auflösung“ weiterhin „etwa 7.000 Mitglieder“, unzulässig war.
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