BfV obsiegt vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gegen die AfD
OVG NRW bestätigt die Einstufung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) und der Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) als Verdachtsfall.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute in den aufgeführten Berufungsverfahren der „Alternative für Deutschland“ (AfD) und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) wie folgt entschieden:
Das OVG NRW hat die Berufungen der „Alternative für Deutschland“ (AfD) und der „Jungen Alternative“ (JA) (5 A 1218/22 und 5 A 1217/22) gegen die Urteile des VG Köln vom 08.03.2022 (13 K 326/21 und 13 K 208/20) zurückgewiesen, in denen die Einstufung der Partei AfD und ihrer Jugendorganisation als Verdachtsfall sowie dessen Bekanntgabe für rechtmäßig erklärt worden waren.
Das OVG NRW hat auch die Berufung der AfD (5 A 1216/22) gegen das Urteil des VG Köln vom 08.03.2022 (13 K 207/20) zurückgewiesen, in dem die Einstufung des ehemaligen „Flügel“ als Verdachtsfall und später als erwiesen extremistische Bestrebung sowie deren Bekanntgabe für rechtmäßig erklärt worden war.
Zu den Entscheidungen des Gerichts äußert sich Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz:
„Das OVG NRW hat heute die Einstufung der AfD als Verdachtsfall einer rechtsextremistischen Bestrebung bestätigt; gleiches gilt für die entsprechende Einstufung der „Jungen Alternative“.
Das BfV hatte in den Verfahren vor dem VG Köln und vor dem OVG NRW eine Vielzahl von Belegen dafür vorgelegt, dass in der AfD und ihrer Jugendorganisation hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, die einen solchen Verdacht begründen. Es handelt sich insbesondere um Äußerungen, die von völkischen Zielvorstellungen sowie von Fremden- und Muslimfeindlichkeit geprägt sind und damit gegen die Menschenwürde verstoßen. Es handelt sich aber auch um Positionen, die die demokratische Ordnung verächtlich machen und mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar sind.
Das Urteil verdeutlicht: In der wehrhaften Demokratie kommt dem Verfassungsschutz eine wichtige Frühwarnfunktion bezüglich der Entwicklung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu. Dieser Aufgabe werden wir auch künftig weiter nachkommen.“
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