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Verfassungsschutzbericht 2020

Deckblatt des Verfassungsschutzbericht 2020

Datum Juni 2021

Der Verfassungsschutzbericht 2020 ist am 15. Juni 2021 von Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Der Verfassungsschutzbericht informiert über Art und Umfang verfassungsfeindlicher Entwicklungen, über Organisationen und Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten sowie über Spionageaktivitäten gegen Deutschland und Proliferation. Die einzelnen Ereignisse werden analytisch eingeordnet und ideologisch und strategisch bewertet, insbesondere in den Kapiteln "Entwicklungstendenzen" und "Gefährdungspotenzial".

Im Sinne einer leserfreundlichen Gliederung schließen im Verfassungsschutzbericht 2020 Übersichten mit Daten und Fakten zu einzelnen Organisationen und Gruppierungen unmittelbar an die phänomenbezogenen Berichtsteile an.

Der Verfassungsschutzbericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Gefährdungsdimension von Staat und Gesellschaft.

Aus dem Inhalt:

  • Verfassungsschutz - ein unverzichtbares Instrument der wehrhaften Demokratie
  • Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
  • Rechtsextremismus/rechtsextremistischer Terrorismus
  • "Reichsbürger" und "Selbstverwalter"
  • Linksextremismus
  • Islamismus/islamistischer Terrorismus
  • Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus)
  • Spionage, Cyberangriffe und sonstige sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten für eine fremde Macht
  • Geheim- und Sabotageschutz
  • "Scientology-Organisation" (SO)