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Verfassungsschutzbericht 2023, Fakten und Tendenzen (Kurzzusammenfassung)

Deckblatt des Verfassungsschutzberichts 2023, Fakten und Tendenzen (Kurzzusammenfassung)

Datum Juni 2024

Der Verfassungsschutzbericht 2023 ist am 18. Juni 2024 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Der Verfassungsschutzbericht informiert über Art und Umfang verfassungsfeindlicher Entwicklungen, über Organisationen und Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten sowie über Spionageaktivitäten gegen Deutschland und Proliferation. Die einzelnen Ereignisse werden analytisch eingeordnet und ideologisch und strategisch bewertet, insbesondere in den Kapiteln „Entwicklungstendenzen“ und „Gefährdungspotenzial“.

Im Sinne einer leserfreundlichen Gliederung schließen im Verfassungsschutzbericht 2023 Übersichten mit Daten und Fakten zu einzelnen Organisationen und Gruppierungen unmittelbar an die phänomenbezogenen Berichtsteile an.

Der Verfassungsschutzbericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Gefährdungsdimension von Staat und Gesellschaft.

Aus dem Inhalt:

  • Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
  • Sonderkapitel „Auswirkungen des Nahostkonflikts und Antisemitismus“
  • Rechtsextremismus/rechtsextremistischer Terrorismus
  • „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
  • Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
  • Linksextremismus
  • Islamismus/islamistischer Terrorismus
  • Auslandsbezogener Extremismus
  • Spionage, Cyberangriffe und sonstige sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten für eine fremde Macht
  • Geheim- und Sabotageschutz
  • „Scientology-Organisation“ (SO)