Sicherheitshinweis für die Wirtschaft | 01/2024 | 26. Juli 2024 | Betreff: „Schutz vor Sabotage“ (Nr. 2)
DatumJuli 2024
Sabotageakte durch fremde Staaten oder von extremistischer Seite können weitreichende Auswirkungen haben und zu schwerwiegenden Schäden führen. Das gilt besonders mit Blick auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) und KRITIS-nahe Unternehmen, die essenziell für ein funktionierendes Gemeinwesen sind. Der Sabotageschutz zählt daher zu den Kernaufgaben der Verfassungsschutzbehörden. Im Zuge ihrer Gefährdungsanalyse fallen regelmäßig Erkenntnisse über Einfallstore an, die der Vorbereitung und Unterstützung von Angriffen dienlich sind oder diese überhaupt erst ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass unter anderem ausländische Nachrichtendienste diese gezielt auskundschaften und zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen ausnutzen.
Das Ausmaß der Gefahr russischer Sabotageakte in Europa und Deutschland ist abhängig von der Lageentwicklung um den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie von der Entwicklung des Konflikts zwischen Russland und dem Westen. Die seit 2023 europaweit beobachteten Fälle sowie vermehrte Hinweise auf mögliche Aktivitäten in Deutschland führen aktuell zu einer angepassten Bewertung: Es besteht eine erhöhte Gefährdung in Bezug auf Sabotageaktivitäten beziehungsweise entsprechende Vorbereitungshandlungen in Deutschland.